Beglaubigte Übersetzungen in Innsbruck
Oft müssen Übersetzungen beglaubigt werden, um ihre amtliche Anerkennung sicherzustellen. Zu der Tätigkeit eines gerichtlich beeideten Übersetzers und Dolmetschers zählt die Anfertigung beglaubigter Übersetzungen und die damit verbundene Bestätigung der Übereinstimmung der Übersetzungen mit dem beigehefteten Original, der beglaubigten Kopie oder der „normalen“ Kopie.
Beglaubigte Übersetzungen sind meist für behördliche Zwecke anzufertigen. Beispiele für Dokumente, die eine Beglaubigung erfordern, sind:
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Geburtsurkunden
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Heiratsurkunden
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Scheidungsurkunden
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Zeugnisse (Schulzeugnisse, Dienstzeugnisse etc.)
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Diplome
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Urkunden, die von Parteien als Beweismittel gelegt werden
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Behördliche Dokumente
Fragen uns Antworten
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Was ist eine beglaubigte Übersetzung und wer darf sie anfertigen?
„Beglaubigte“ bzw. „bescheinigte“ Übersetzungen sind Übersetzungen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit von einem allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscher und Übersetzer für die jeweilige Sprache bescheinigt und durch Unterschrift und Rundstempel bestätigt werden. Eine beglaubigte Übersetzung darf daher nur von einem beeideten und gerichtlich zertifizierten Übersetzer und Dolmetscher ausgeführt werden. Beglaubigte Übersetzungen sind meist für behördliche Zwecke anzufertigen.
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Wie sieht eine beglaubigte Übersetzung aus?
Hierbei wird die fertige Übersetzung mit dem Original zusammengenäht und mit einem Beglaubigungsvermerk samt Stempel und Unterschrift versehen. Übersetzung und Original sind somit untrennbar miteinander verbunden und der Stempel garantiert die Echtheit der Beglaubigung. Falls Sie die Übersetzung nicht mit dem Original verbunden haben möchten, kann die Übersetzung auch mit einer beglaubigten Kopie oder einer „normalen“ Kopie verbunden werden. Nicht jede Behörde akzeptiert jedoch beglaubigte Übersetzungen, die nur mit einer „normalen“ Kopie des Dokuments verbunden wurden. Wir empfehlen Ihnen daher, dies vorab mit dem jeweils zuständigen Sachbearbeiter der entsprechenden Behörde abzuklären.
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Was ist eine beglaubigte Kopie?
Bei einer beglaubigten Kopie wird bestätigt, dass die Kopie einer Urkunde mit dem Original übereinstimmt. Sie können eine beglaubigte Kopie beim Bezirksgericht oder beim Notar einholen. Gegen einen geringen Aufpreis erledigen wir dies auch gerne für Sie.
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Was ist eine Überbeglaubigung?
Manchmal kann es vorkommen, dass ausländische Behörden zusätzlich zur Beglaubigung der Übersetzung eine Überbeglaubigung verlangen. Mit einer Überbeglaubigung wird bestätigt, dass der Übersetzer in Österreich als Gerichtsdolmetscher zugelassen ist und demnach dazu ermächtigt ist, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen. Eine Überbeglaubigung kann beim zuständigen Landesgericht ausgestellt werden. Gegen einen geringen Aufpreis erledigen wir dies auch gerne für Sie.
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Was ist eine Apostille?
Die Apostille ist eine vereinfachte Form der Legalisation (diplomatische Beglaubigung) von öffentlichen Urkunden für den internationalen Rechtsverkehr. Sie tritt bei Staaten, die das Haager Beglaubigungsübereinkommen unterzeichnet haben, an die Stelle der sonst erforderlichen Legalisation und ist die Letztbeglaubigung einer Urkunde im Heimatstaat. Die Apostille ist eine Echtheitsbestätigung. Sie wird von einer dazu bestimmten Behörde des Staates im Heimatstaat erteilt und ausgestellt. Gegen einen geringen Aufpreis holen wir gerne im Zuge der Übersetzung eine Apostille für Ihre österreichischen Urkunden ein.