Beglaubigte Übersetzungen in Innsbruck

Oft müssen Übersetzungen beglaubigt werden, um ihre amtliche Anerkennung sicherzustellen. Zu der Tätigkeit eines gerichtlich beeideten Übersetzers und Dolmetschers zählt die Anfertigung beglaubigter Übersetzungen und die damit verbundene Bestätigung der Übereinstimmung der Übersetzungen mit dem beigehefteten Original, der beglaubigten Kopie oder der „normalen“ Kopie.

Beglaubigte Übersetzungen sind meist für behördliche Zwecke anzufertigen. Beispiele für Dokumente, die eine Beglaubigung erfordern, sind:

  • Geburtsurkunden

  • Heiratsurkunden

  • Scheidungsurkunden

  • Zeugnisse (Schulzeugnisse, Dienstzeugnisse etc.)

  • Diplome

  • Urkunden, die von Parteien als Beweismittel gelegt werden

  • Behördliche Dokumente

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